Ein Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument
Mit dem Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument, das wir in Anlehnung an die bisherige Pflegepersonal-Regelung (PPR) kurz PPR 2.0 nennen, ist uns gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di ein echter Durchbruch bei der Bewältigung der Personalkrise in der Krankenpflege gelungen.
Was kennzeichnet die Regelung?
Patienten werden täglich in je vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingeteilt. Jeder Stufe ist ein Minutenwert zugeordnet. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis. In der Summe ergibt sich so ein Zeitwert pro Patient, der den Pflegepersonalbedarf abbildet. Der zusammengefasste Wert aller Patienten ergibt den Pflegepersonalbedarf des Hauses. Die PPR 2.0 berücksichtigt zudem aktuelle Entwicklungen in der Pflege. Außerdem wurde das Zeitintervall verändert: Als Nachtschicht gilt jetzt erst die Zeit zwischen 22 und 6 statt wie bisher ab 20 Uhr. Insgesamt ergibt sich in erster Einschätzung eine durchschnittliche Steigerung des Pflegezeitbedarfs pro Patient um 8,1 Prozent gegenüber der alten PPR.
Was erwarten wir?
Mit der PPR 2.0 wollen wir Pflegepersonal zielgerichtet einsetzen und so die hohe Qualität sichern. Die Verantwortung für die Personalallokation soll mit dem Instrument wieder zurück ins Krankenhaus geholt werden. Die neue Pflegepersonalbemessung wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten und so einen Beitrag zur höheren Attraktivität des Berufs leisten. Angesichts eines mittelfristigen Personalbedarfs von mindestens 40.000 Kräften ist dieser Effekt von größter Bedeutung.
Was folgt?
Wir erwarten, dass der Gesetzgeber die PPR 2.0 zügig aufgreift und zeitnah den Gesetzgebungsprozess startet, der dann die bestehenden untauglichen Pflegepersonaluntergrenzen ersetzt. Die PPR 2.0 kann bereits zu Beginn des Jahres 2021 wirksam werden. Dazu stehen wir in Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium.