Konsiliar-, Beleg- und Honorararztwesen

Externe Ärzte im Krankenhaus - Kooperation zum Patientennutzen

Traditionell kooperieren Krankenhausträger im Rahmen der Behandlung mit anderen ärztlichen Leistungserbringern. In der Krankenhauspraxis hat sich hierzu insbesondere das Konsiliar- und Belegarztwesen etabliert. Daneben werden seit einigen Jahren externe Ärzte im Krankenhaus vermehrt als Honorarärzte tätig und übernehmen für das Krankenhaus bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Patientenbehandlung. Sämtliche dieser Kooperationsmodelle unterliegen vertraglichen Bestimmungen, welche zwischen dem Krankenhausträger und dem betreffenden Arzt abzuschließen sind. Dabei sind insbesondere Regelungen zu treffen zum Leistungsumfang und der jeweils dem ärztlichen Kooperationspartner hierzu gewährten Vergütung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat auch diesbezüglich entsprechende Vertragsmuster entworfen und setzt sich darüber hinaus gegenüber der Politik auch im Kontext mit der honorarärztlichen Leistungserbringung vermehrt für eine Gewährleistung der Sozialversicherungsbeitragsfreiheit dieser Leistungen und dementsprechend auch ihrer Anerkennung als Freiberufler ein. Nachfolgend finden Sie zu diesen Themen weiterführende Informationen, Positionen und Handlungsempfehlungen.

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