Chefarztrecht

Gestaltung von Chefarztdienstverträgen und Zielvereinbarungen

Bei der Anstellung von Chefärzten im Krankenhaus wird der Krankenhausträger, insbesondere bei der Verhandlung des sogenannten Chefarztdienstvertrages, mit unterschiedlichen Fragen konfrontiert. Gleiches gilt für den Abschluss von Nutzungsverträgen mit Chefärzten, der Ausstellung von Nebentätigkeitsgenehmigungen und der Beendigung dieser Vereinbarungen. Darüber hinaus stehen viele Krankenhäuser auch oftmals vor der Frage, ob und wenn ja in welcher Form sich die Einführung eines Teamarztwesens im Krankenhaus rentiert. Hierzu hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft umfassende Musterverträge und Empfehlungen erarbeitet. Außerdem ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft nach § 135c SGB V dazu berufen, zusammen mit der Bundesärztekammer einvernehmliche Empfehlungen zum Abschluss von Zielvereinbarungen zu entwickeln, welche sicherstellen sollen, dass die Erbringung ärztlicher Behandlungsleistungen im Krankenhaus frei von ökonomischen Anreizen erfolgt. Auch hierzu wird nachfolgend informiert.

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