Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wurde durch Änderungen des § 39 SGB V und Neuschaffung des § 115d SGB V die Möglichkeit einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung als eine neue Form der Krankenhausbehandlung eingeführt. Die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung umfasst eine psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld durch mobile, ärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams. Sie entspricht hinsichtlich der Inhalte sowie der Flexibilität und Komplexität einer vollstationären Behandlung. Neben einer „Vereinbarung zur Leistungsbeschreibung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung gemäß § 115d Abs. 3 SGB V“ haben der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) am 01.08.2017 eine „Vereinbarung zur Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung nach § 115d Abs. 2 SGB V“ zu den Anforderungen an die Dokumentation, die Qualität der Leistungserbringung und die Beauftragung von an der ambulanten psychiatrischen Behandlung teilnehmenden Leistungserbringern geschlossen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten unterschiedlichen Auffassungen der Vertragspartner sind im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung der medizinischen Klassifikationen beim BfArM geklärt worden. Seit dem 01.01.2018 können Kliniken die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung erbringen. Die DKG hat Hinweise und Informationen in Form von Umsetzungshinweisen zur stationsäquivalenten Behandlung veröffentlicht.
Bericht über die Auswirkungen der stationsäquivalenten psychiatrische Behandlung
Gemäß § 115 d Absatz 4 SGB V wurde dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum 23.12.2021 ein gemeinsamer Bericht des GKV-SV, der DKG und des PKV-Verbandes über die Auswirkungen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten einschließlich der finanziellen Auswirkungen vorgelegt. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben sich für die Umsetzung des Berichtes darauf verständigt, die standardisierten und bundesweit vorliegenden Daten der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG für die Datenjahre 2018, 2019 und 2020 zu nutzen. Aufgrund der Auswirkungen der seit Frühjahr 2020 bestehenden Corona-Pandemie und längerer organisatorischer Vorlaufzeiten für die Umsetzung der neuen Behandlungsform, stellen die Ergebnisse des Berichtes einen ersten Statusbericht zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung dar.
Darüber hinaus ermöglicht die Auswertung dieser Daten nur ein eingeschränktes Bild der Umsetzung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung und der Herausforderungen einer Implementierung. Um diesbezüglich eine bessere Kenntnislage zu erreichen, hat die DKG eine Befragung von Krankenhäusern durchgeführt, die zwischen 2018 und 2021 stationsäquivalente psychiatrische Leistungen erbracht haben. Der Ergebnisbericht der Befragung zeigt, dass sich einige Kliniken trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit großem Engagement bei der konkreten Ausgestaltung auf den Weg begeben haben, die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung umzusetzen. Daraus resultierend hat die DKG eine ergänzende Stellungnahme zum gemeinsamen Bericht des GKV-SV, der DKG und des PKV-Verbandes erstellt und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der DKG beginnt die neue Versorgungsform, sich erfolgreich als wichtiger Teil der psychiatrischen Versorgung in den Regionen zu etablieren.
DKG-Veranstaltung zur stationsäquivalenten Behandlung
Im August 2023 organisierte die DKG die digitale Veranstaltung „Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung – Eine Chance für die Versorgung!“, die mit über 400 digital zugeschalteten Zuschauern/-innen auf reges Interesse stieß. Ziel der Veranstaltung war es, mit unterschiedlichen Perspektiven die Implementierung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung darzustellen, verschiedene Einsatzfelder aufzuzeigen und Krankenhäuser darin zu ermutigen, diesen Weg der Weiterentwicklung psychiatrischer Versorgung aktiv mitzugestalten. Neben der Aufzeichnung der Veranstaltung können die Vorträge unter den Downloads abgerufen werden.