Projekt zur Operationalisierung der regionalen Pflichtversorgung in der Psychiatrie und Psychosomatik
Der Begriff der „regionalen Pflichtversorgung“ wird zur Festlegung von qualitätsorientierten Personalvorgaben immer wieder als relevanter Faktor angeführt. So wurde bei Einführung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses mangels Alternativen die Regelung zur Berücksichtigung der regionalen Pflichtversorgung aus der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) übernommen. In den Mindestvorgaben der PPP-RL werden seit Inkrafttreten im Jahr 2020 bei Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychosomatik 10 % von den Minutenwerten der Personalmindestvorgaben abgezogen, wenn sie keine regionale Versorgungsverpflichtung übernehmen. Dieser Wert kommt pauschal bei allen Krankenhäusern zum Tragen, die sich entsprechend einer Selbstauskunft nicht als Pflichtversorger in ihrer Region einschätzen. Die aktuelle Regelung sieht also vor, dass sich der Status als Pflichtversorger auf den Umfang der erforderlichen Personalausstattung auswirkt, wobei der 10 %-ige Abzug von den Minutenwerten vollumfänglich auf alle Behandlungsfälle einer Einrichtung angewendet wird.
Um der Selbsteinschätzung und dem pauschalen Abzug ein objektiveres Instrument zur Bestimmung des Pflichtversorgerstatus gegenüberzustellen, hat die DKG die Universität Regensburg mit einem „Projekt zur Operationalisierung der regionalen Pflichtversorgung in der Psychiatrie und Psychosomatik“ (RePPP) beauftragt. Gegenstand des Auftrags war eine bundesweite Prüfung eines zuvor von Ziereis et al. (2020) entwickelten Ansatzes für eine Operationalisierung der regionalen Pflichtversorgung mithilfe von verschiedenen differenzierten Werten zur Beschreibung der Pflichtversorgung (sog. Indexwerte). Hierfür wurden aus Routinedaten die verschiedenen Indexwerte von allen teilnehmenden Einrichtungen ermittelt und anschließend durch Rückmeldungen der Einrichtungen validiert. Das umfangreiche Projekt wurde über einen Zeitraum von zwei Jahren und mit breiter Unterstützung der Krankenhäuser umgesetzt.
In dem vorliegenden Abschlussbericht ist das Vorgehen des Projekts RePPP detailliert dargestellt. Es werden die Ergebnisse mit umfangreichen Grafiken präsentiert und einzelne Aspekte des vorgestellten Modells beleuchtet. Ferner werden die Möglichkeiten und Grenzen einer Anwendung sowohl innerhalb der PPP-RL als auch für andere Zwecke beschrieben. Im Ergebnis konnte der wissenschaftliche Ansatz von Ziereis et al. bestätigt werden. Allerdings verbleiben offene Fragen, sodass eine zeitnahe Verwendung des Modells in der PPP-RL nicht möglich ist. Hierzu sind neben Fragen zur praktischen Umsetzung von bundesweiten Indexberechnungen insbesondere geeignete Instrumente zu entwickeln, die eine Nutzung der Indexwerte im Rahmen der PPP-RL ermöglichen. Ebenso ist eine unkritische Übernahme der Indexwerte für Anwendungen außerhalb der PPP-RL nicht möglich. Die Sinnhaftigkeit und die Auswirkungen der Indexwerte müssen für jedes Anwendungsgebiet sorgfältig geprüft und eine geeignete Transformation der Indexwerte für die jeweilige Anwendung entwickelt werden. Ferner ist zu beachten, dass mit den Indexwerten keine Legaldefinition von regionaler Pflichtversorgung erfolgt und auch nicht erfolgen soll. Die übertragenen Aufgaben im Rahmen landesrechtlicher Verpflichtungen werden davon nicht berührt. Die DKG möchte mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts einen Diskussionsbeitrag leisten und zur Versachlichung der Diskussionen über Fragen der regionalen Pflichtversorgung beitragen.