Verantwortung für psychisch erkrankte Menschen
In der Versorgung psychisch erkrankter Menschen spielen die Klinken für Psychiatrie und Psychosomatik eine wichtige und zentrale Rolle. Dieser Bereich ist immer wieder von weitreichenden Veränderungen geprägt, deren Ziel es ist, die Qualität der Versorgung der Patienten zu sichern und zu verbessern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wirkt bei der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung aktiv mit.
So ist sie an den Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik, weiteren qualitätssichernden Maßnahmen sowie Regelungen zu den Psychiatrischen und Psychosomatischen Institutsambulanzen und zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung beteiligt.
Für die Förderung einer bedarfsgerechten und gemeindenahen Versorgung übernehmen die ambulanten Angebotsstrukturen der Kliniken, wie die Psychiatrischen und Psychosomatischen Institutsambulanzen, eine entscheidende Funktion. Ergänzt werden diese Angebote durch die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung, die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) neu geschaffen wurde. Ebenso ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft maßgeblich an der Gestaltung der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL), beteiligt. Darüber hinaus hat sie an der Entwicklung des Nahtlosverfahrens qualifizierter Entzug / Suchtrehabilitation mitgewirkt.