Bundesländer müssen die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen
Die Krankenhausplanung in Deutschland obliegt den Bundesländern. Diese haben zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern Krankenhaus- und Investitionspläne aufzustellen. Rechtliche Grundlagen sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie die Krankenhausgesetze der Länder. Die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan wird durch Bescheid festgestellt. Mit Aufnahme in den Krankenhausplan ist das Krankenhaus zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft gibt in enger Zusammenarbeit mit den Landeskrankenhausgesellschaften jährlich eine Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern heraus.
Die Bestandsaufnahme bietet einen umfassenden Überblick über den Stand der Krankenhausplanung sowie über die der Planung in den einzelnen Bundesländern zugrunde liegenden Verfahren und Methoden.