Verteilung der Notaufnahmen in Deutschland
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. April 2018 ein gestuftes System von Notfallstrukturen nach § 136c Abs. 4 SGB V beschlossen. In dem Beschluss werden die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Notfallversorgung festgelegt. Dieses ist die Grundlage für Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und DKG über die Höhe von Zu- und Abschlägen für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Notfallversorgung.
Das System hat drei Stufen für die Teilnahme an der Notfallversorgung, die einen Zuschlag ermöglichen:
- Stufe I - Basisnotfallversorgung
- Stufe II - erweiterte Notfallversorgung
- Stufe III - umfassende Notfallversorgung
Die Nichtteilnahme wird einen Abschlag auslösen. Zudem gibt es Regelungen, die Krankenhäuser vom Abschlag befreien, ohne einen Zuschlag zu gewähren.
Die Auswirkungen auf die Notfallversorgung werden sich erst im Realexperiment herausstellen. Die DKG hat die Landeskrankenhausplanungsbehörden daher ausdrücklich gebeten, ggf. regulierend einzugreifen.
Es ist nach derzeitiger Gesetzeslage mit einer Scharfschaltung der Vergütungsregelung zum 1. Januar 2019 zu rechnen.