Schutz vor gefälschten Arzneimitteln
Die EU-Verordnung 2016/161 schreibt den Aufbau eines technisch hochkomplexen, europaweiten Sicherheitssystems zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln vor. Alle Arzneimittelpackungen dürfen seit Februar 2019 erst nach einer datentechnischen Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und der Freigabe durch das jeweilige nationale Sicherheitssystem (in Deutschland securPharm) von Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken abgegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass Arzneimittelfälschungen in die Lieferkette eindringen. Da in Krankenhausapotheken pro Jahr mehrere Millionen Arzneimittelpackungen eingeliefert werden, ist die Umsetzung der EU-Vorgaben für die Krankenhäuser mit einem großen personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Um den besonderen Anforderungen der Krankenhäuser bei der Umsetzung der EU-Vorgaben gerecht zu werden, ist nach Klarstellungen der Europäischen Kommission die Umsetzung eines datengestützten Verfahrens mit warenbegleitenden Datenlieferungen für die Krankenhäuer ermöglicht worden. Das bedeutet, dass nicht mehr ein Code auf jeder einzelnen Packung gescannt werden muss, sondern die gesamte Arzneimittellieferung über einen Sicherheitscode verfügt.