Arzneimittel

Blut, Blutbestandteile, Gewebe und Zellen

Insbesondere auch in Krankenhäusern kommen in immer stärkerem Maße Substanzen menschlichen Ursprungs (kurz SoHO für „Substances of Human Origin“) in der Behandlung bestimmter Erkrankungen zum Einsatz. Neben Blutbestandteilen, handelt es sich dabei beispielhaft auch um die Hornhaut des Auges, Herzklappen, Knochen, Knorpel, Muttermilch, das Darm- und das Vaginalmikrobiom. Ihre Handhabung unterliegt umfänglichen Vorschriften und im Bereich dieser Vorschriften gab es 2024 eine wichtige Neuerung. Demnach wird zukünftig – größtenteils ab 2027 – eine komplexe EU-Verordnung für Blut, Blutbestandteile, Gewebe und Zellen (SoHO-VO) in vielerlei Hinsicht maßgeblich sein. Die Krankenhäuser sind von dieser Neuordnung wesentlich betroffen und unter dem Dach der DKG werden in einer Arbeitsgruppe Hinweise erarbeitet, die die Krankenhäuser bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen sollen.

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