Stationäre und sektorenübergreifende datengestützte Qualitätssicherung

Umfangreiche Maßnahmen sichern die Qualität in den Krankenhäusern

Gemäß § 136 Absatz 1 SGB V sind die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland zur Teilnahme an der externen Qualitätssicherung verpflichtet. Diese Verpflichtung reicht weit zurück: Bereits im Jahr 1996 wurde flankierend mit der Einführung der Fallpauschalen und Sonderentgelte auch die externe stationäre Qualitätssicherung durch Landesverträge gesetzlich verankert. Von 2006 bis 2020 galt bundeweit die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL).

Seit 2021 bildet die Richtlinie des G-BA zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die Grundlage für die externe Qualitätssicherung. Die DeQS-RL umfasst sowohl sektorenübergreifende als auch sektorspezifische Verfahren der ambulanten und stationären Qualitätssicherung und gilt gleichermaßen für Krankenhäuser sowie für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Derzeit werden in 16 Qualitätssicherungsverfahren unter Betrachtung von 38 Leistungsbereichen Daten erhoben und einer externen Auswertung zugeführt. 12 der 16 DeQS-Verfahren sind sektorspezifische stationäre Verfahren, d. h. nur für die Krankenhäuser relevant. Drei Verfahren sind sektorenübergreifend und ein Verfahren betrifft nur niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Für die externe datengestützte Qualitätssicherung müssen die Leistungserbringer bestimmte Daten dokumentieren. Zusätzlich finden zunehmend Sozialdaten bei den Krankenkassen und Daten aus Patientenbefragungen Berücksichtigung. Damit soll einerseits eine Entlastung der Leistungserbringer von der aufwändigen Dokumentation erfolgen und andererseits der Blick auf die Qualitätssicherung der Behandlung durch eine längsschnittliche Betrachtung und durch Einbindung der Patientenperspektive weiter vervollständigt werden. 

Die für die Qualitätssicherung festgelegten Daten werden regelmäßig analysiert. Ergeben sich Hinweise auf Mängel in der Versorgungsqualität, werden mit den betroffenen Leistungserbringern Stellungnahmeverfahren geführt. Ziel dabei ist es, unter Hinzuziehung von Fachexpertinnen und Fachexperten gemeinsam die Hintergründe von Auffälligkeiten zu erörtern und ggf. Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Zur Aufrechterhaltung einer guten Versorgungsqualität wird der Erfolg der Maßnahmen überprüft. Insgesamt werden etwa 300 Qualitätsindikatoren und 100 Kennzahlen berechnet. Die datengestützte Qualitätssicherung ist nach wie vor enorm aufwändig.

Die qualitätsverbessernde Wirkung muss erhöht und der Aufwand reduziert werden

Mit dem Eckpunktebeschluss  zur Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung vom 21. April 2022 hat der G-BA neue Zeichen gesetzt. Ziel ist es, den Aufwand bei der Datenerfassung für die Leistungserbringer zu reduzieren und Qualitätspotenziale gezielter auszuschöpfen sowie die diesbezügliche Methodik beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu verbessern. Der G-BA will seine Maßnahmen und Verfahren zukünftig vor allem auf jene Bereiche fokussieren, bei denen ein großer Effekt für die Patientenversorgung zu erwarten ist. Die Verfahren sollen noch gezielter als bisher auf Qualitätsziele oder -defizite ausgerichtet werden. Zudem soll das Stellungnahmeverfahren gemäß DeQS-RL hin zu einem qualitativen Verfahren zur Qualitätsbeurteilung und -verbesserung weiterentwickelt werden.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse soll das IQTIG zukünftig einbeziehen, wenn es neue Verfahren entwickelt. Auch bestehende Datenquellen bzw. Routinedaten sind für diesen methodischen Ansatz stärker zu nutzen.


Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung sowie weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten des G-BA unter https://www.g-ba.de/richtlinien/105/ abrufbar. Hintergrundinformationen zu den einzelnen Qualitätssicherungsverfahren können auf den Internetseiten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen unter https://iqtig.org/qs-verfahren/ abgerufen werden.

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