Transparenz stärkt Vertrauen und die Patientenautonomie
Seit 2005 besteht für die Krankenhäuser die gesetzliche Verpflichtung, einen strukturierten Bericht über die Qualität der Krankenhäuser entsprechend der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu erstellen.
Das Ziel von Qualitätsberichterstattung ist die Stärkung der Patientenautonomie und des Vertrauens der Bevölkerung in das Gesundheitssystem. Dies erfolgt durch Herstellung von Transparenz und Aufklärung über die veröffentlichten Daten. Gleichzeitig soll die Qualität der medizinischen Versorgung durch einen Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern verbessert werden. Durch die Vorgaben der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser entsteht Transparenz über Qualitätsdaten der einzelnen Krankenhausstandorte. Das Benchmarking und der Wettbewerb um gute Qualität sollen Krankenhäuser zu Qualitätsverbesserungen motivieren und so das Ziel der Verbesserung der Qualität fördern. Die strukturierten Angaben in den Qualitätsberichten schaffen zudem die Voraussetzung für die Unterstützung von Patientinnen und Patienten, eine Auswahlentscheidung für das aus ihrer Sicht geeignete Krankenhaus treffen zu können.
Der Qualitätsbericht der Krankenhäuser umfasst Informationen über qualitätsrelevante Strukturen und Prozesse, die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren aus Therapie und Pflege sowie Angaben zur Einhaltung von Qualitätssicherungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss. Patientinnen und Patienten sowie alle Interessierten können sich auf dieser Grundlage im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung gezielt zu einer Fachabteilung oder einer Diagnose unter anderem über Ausstattung, vorhandene ärztliche und pflegerische Kompetenzen, erzielte Qualitätsergebnisse sowie das Qualitäts- und Risikomanagement informieren.
Über die Internetseiten der Krankenhäuser sowie die Referenzdatenbank des Gemeinsame Bundesausschusses werden die Qualitätsberichte veröffentlicht. Darüber hinaus bilden die Angaben aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser die Datengrundlage für Kliniksuchmaschinen, die die Qualitätsdaten webbasiert aufbereiten, zum Beispiel die Portale verschiedener Krankenkassen und das Deutsche Krankenhausverzeichnis.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzt sich dafür ein, dass sich die gesetzlichen verpflichtenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser am Bedarf der Bevölkerung orientieren und legt den Fokus auf verständliche und nachvollziehbare Informationen, die eine Qualitätsbeurteilung ermöglichen.
Weitergehende Informationen zu den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser sowie Serviceangebote für Berichtersteller sind auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschuss unter dem Link https://www.g-ba.de/richtlinien/39/ abrufbar.
Über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nehmen Krankenhäuser freiwillig an Zertifizierungen, Initiativen und Projekten teil, die ebenfalls mit der Veröffentlichung von qualitätsrelevanten Daten und Informationen einhergehen. Beispielsweise können Krankenhäuser mit einer Zertifizierung nach den Regeln der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) einen zusätzlichen strukturierten Bericht mit qualitätsrelevanten Angaben veröffentlichen. Für Zentren, mit der Anerkennung gemäß der Zentrums-Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschuss besteht die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Jahresberichten mit spezifischen Qualitätsangaben.
Im Zusammenhang mit Public Reporting wurde 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) auf Grundlage des Krankenhaustransparenzgesetzes der Bundes-Klinik-Atlas als Transparenzverzeichnis eingeführt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bewertet die Veröffentlichungen im Bundes-Klinik-Atlas aufgrund erheblicher Defizite in Inhalt und Darstellung sehr kritisch.