Qualitätsbericht und Public Reporting

Transparenz stärkt Vertrauen und die Patientenautonomie

Qualitätsberichterstattung zielt auf die Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung sowie auf die Stärkung der Patientenautonomie und des Vertrauens der Bevölkerung in das Gesundheitssystem. Transparenz hierüber soll durch die veröffentlichten Qualitätsdaten ermöglicht werden. Die Informationsvermittlung geschieht auf vielfältige Weise. Beispielsweise durch webbasierte Aufarbeitungen von Qualitätsdaten der Krankenhäuser oder auch durch den Qualitätsreport des IQTIG. Darüber hinaus sind gemäß § 136b Abs.1 Nr.3 SGB V alle zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte abzugeben. Die Qualitätsberichte schaffen einen Überblick über das stationäre Versorgungsgeschehen und die Qualität der medizinischen Versorgung. Um Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung eine bessere Auswahlentscheidung zu ermöglichen, veröffentlichen Krankenhäuser den Qualitätsbericht leicht auffindbar auf der eigenen Internetseite. Außerdem können Kliniksuchmaschinen, wie etwa das Deutsche Krankenhausverzeichnis, genutzt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzt sich dafür ein, dass sich die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser stärker an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren und auf relevante Informationen fokussieren, die zu einer Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beitragen und eine Qualitätsbeurteilung ermöglichen.

Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser sowie weitere Serviceangebote für Berichtersteller sind auf den Internetseiten des G-BA unter https://www.g-ba.de/richtlinien/39/ abrufbar.

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