Patientensicherheit

Patientensicherheitskultur fördern: Behandlungsfehlern vorbeugen

Es gibt umfangreiche gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben und Verpflichtungen zur Qualitätssicherung, die Gesundheitseinrichtungen in Deutschland berücksichtigen müssen. Alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind dem Prinzip der Qualitätssicherung verpflichtet. Gemäß SGB V müssen sie auch einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einführen und weiterentwickeln. 2013 wurde mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ ein zusätzlicher Schwerpunkt auf Patientensicherheit gelegt. Basierend auf diesen neuen Vorgaben hatte der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst in allen drei geltenden sektorspezifischen Richtlinien zum Qualitätsmanagement (QM-RL) Festlegungen zu Risikomanagement und Fehlermeldesystemen verbindlich formuliert und dann auch in seiner neuen sektorenübergreifenden QM-RL, die im November 2016 in Kraft trat, wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und insbesondere Mindeststandards für ein sachgerechtes Risiko- und Fehlermanagement festgelegt. (https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3200/QM-RL_2023-04-20_iK-2023-07-21.pdf) Mit dem Ziel, Behandlungsfehlern vorzubeugen und die Patientensicherheitskultur zu fördern, werden sowohl Praxen als auch Krankenhäuser darin u. a. zur Weiterentwicklung der Patientensicherheit mittels Ein- und Durchführung entsprechender Maßnahmen verpflichtet.

Fehlermeldesysteme

Fehlermeldesysteme existieren nicht nur einrichtungsintern, sondern auch einrichtungsübergreifend. Einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS) bieten die Chance, die selbst gemachten Erfahrungen anderen zur Verfügung zu stellen und somit Wissen zu teilen sowie sich für die Bearbeitung eigener kritischer Ereignisse fachliche Unterstützung zu holen und neue Erkenntnisse für die eigene tägliche Arbeit zu nutzen. Diese Datenbanken enthalten eine Fülle an wertvollem Lernpotenzial, das nur darauf wartet, genutzt zu werden. Einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme haben sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international bewährt und sind vom Gesetzgeber mittlerweile als integrativer Bestandteil des Qualitätsmanagements in Gesundheitseinrichtungen anerkannt.

Das Interesse der Krankenhäuser an der Teilnahme an solchen Lern- und Berichtssystemen ist groß. Erfolgreich ist die Teilnahme an üFMS vor allem dann, wenn Erkenntnisse aus dem gesammelten Wissen in diesen Datenbanken für die eigene Einrichtung genutzt werden. Die dann daraus folgenden präventiven Maßnahmen müssen in die Prozesse und Strukturen des betrieblichen Risikomanagements eingebunden werden. Zentrale Voraussetzung für das erfolgreiche Implementieren solcher Maßnahmen ist eine gelebte, proaktive Sicherheitskultur.

Die DKG bot in der Vergangenheit Krankenhäusern die Gelegenheit, auf der DKG-Homepage konkrete Best-Practice Beispiele aus ihrem Alltag einzustellen und mit einer breiteren Öffentlichkeit zu teilen. An dieser Stelle finden Sie nun aktuelle und reale Best-Practice-Beispiele aus Krankenhäusern.

Best Practice Beispiele

Fehlermeldesysteme im Krankenhaus

Durch ihre Komplexität sind Krankenhäuser in besonderem Maße gefordert, Fehlerquellen und kritische Situationen zu analysieren, zu beseitigen und zu deren Vermeidung entsprechende Präventionsmaßnahmen durchzuführen.

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Weitere Informationen

KH-CIRS Netz Deutschland

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Aktionsbündnis Patientensicherheit

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