Patientensicherheitskultur fördern: Behandlungsfehlern vorbeugen
Es gibt umfangreiche gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben und Verpflichtungen zur Qualitätssicherung, die Gesundheitseinrichtungen in Deutschland berücksichtigen müssen. Alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind dem Prinzip der Qualitätssicherung verpflichtet. Gemäß SGB V müssen sie auch einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einführen und weiterentwickeln. 2013 wurde mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ ein zusätzlicher Schwerpunkt auf Patientensicherheit gelegt. Basierend auf diesen neuen Vorgaben hatte der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst in allen drei geltenden sektorspezifischen Richtlinien zum Qualitätsmanagement (QM-RL) Festlegungen zu Risikomanagement und Fehlermeldesystemen verbindlich formuliert und dann auch in seiner neuen sektorenübergreifenden QM-RL, die im November 2016 in Kraft trat, wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und insbesondere Mindeststandards für ein sachgerechtes Risiko- und Fehlermanagement festgelegt. (https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3200/QM-RL_2023-04-20_iK-2023-07-21.pdf) Mit dem Ziel, Behandlungsfehlern vorzubeugen und die Patientensicherheitskultur zu fördern, werden sowohl Praxen als auch Krankenhäuser darin u. a. zur Weiterentwicklung der Patientensicherheit mittels Ein- und Durchführung entsprechender Maßnahmen verpflichtet.