Das Krankenhaus - Schutzraum und Ort kompetenter Hilfe
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexueller) Gewalt ist für die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein wichtiges Anliegen. Krankenhäuser sollen Schutz und Hilfe bieten, darauf müssen sich Kinder und ihre Eltern verlassen können.
Die DKG engagiert sich mit vielfältigen Aktivitäten beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Krankenhäusern.
Auf Antrag der DKG wurden mit Inkrafttreten vom 17. November 2020 Regelungen für Kliniken, aber auch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte zur Prävention und Maßnahmen bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch, insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, in die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen. Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen gezielte Schutzkonzepte etablieren. Diese Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie hat das Ziel, Missbrauch und Gewalt, insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen wie Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen ist an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patienten auszurichten, um so passgenaue Lösungen für geeignete Maßnahmen und Sensibilisierung der Teams in einem Schutzkonzept zu finden. Mit einer Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser des G-BA vom 15. Dezember 2022 wird auf Vorschlag der DKG ab dem Berichtsjahr 2022 Transparenz über die Maßnahmen zur Umsetzung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu Missbrauch und Gewalt in Krankenhäusern ermöglicht.
Um Krankenhäuser bei der Umsetzung von Schutzkonzepten gegen (sexualisierte) Gewalt und der Etablierung entsprechender Maßnahmen zu unterstützen, können sich Fachkräfte aus Kliniken mit einem kompakten Online-Kurs fortbilden. Die Umsetzung dieses Online-Kurses „Entwicklung von Schutzkonzepten gegen (sexualisierte) Gewalt in Krankenhäusern“ wird durch die DKG gefördert. Die Kursteilnahme ist kostenfrei.
Zudem unterstützt die DKG die „Medizinische Kinderschutzhotline“ mit Ihrer Mitgliedschaft im Fachbeirat. Die Medizinische Kinderschutzhotline berät 24 Stunden am Tag u. a. medizinisches Fachpersonal in Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, sexuellen Kindesmissbrauch und Vernachlässigung. Die DKG arbeitet außerdem mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) zusammen und hat als Grundlage des Engagements eine entsprechende „Vereinbarung“ geschlossen. Trotz des Endes der offiziellen Gültigkeit hat diese in ihren grundsätzlichen Inhalten und ihrer Ausrichtung weiterhin für die DKG Bestand. In diesem Rahmen unterstützt die DKG ebenso die Initiative der UBSKM zur Initiative „Kein Raum für Missbrauch“.