Versorgungsformen

Innovationsfonds fördert Qualität

Der Innovationsfonds nach § 92a SGB V wurde im Jahr 2015 aufgelegt, um die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland qualitativ weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wurde für die Jahre 2016 bis 2019 eine jährliche Fördersumme von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aus den Mitteln des Innovationsfonds werden Projekte zu neuen Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, sowie Projekte zur Versorgungsforschung gefördert. Letztere können auch die Evaluation von Selektivverträgen oder die Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Gegenstand haben.

Zur Durchführung der Förderung wurde der Innovationsausschuss beim G-BA eingerichtet. Er legt unter anderem in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest. Um Fördergelder aus dem Innovationsfonds zu beziehen, können Anträge zu den Förderbekanntmachungen beim Innovationsausschuss eingereicht werden. Die Anträge werden im Anschluss bewertet und über deren Förderung wird entschieden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist in den Gremien des Innovationsausschusses aktiv vertreten.

Einen Überblick über die geförderten Projekte bietet die Seite des Innovationsfonds.

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