Transplantationsmedizin

Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende am 01.03.2022 wurde die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beschlossen. In diesem Register kann die persönliche Entscheidung jeder Bürgerin und jedes Bürgers für oder gegen eine Organspende gespeichert werden. Die Eintragung der persönlichen Entscheidung kann online mit Hilfe eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion oder bei der gesetzlichen Krankenkasse mittels der GesundheitsID erfolgen. Die Abgabe einer solchen persönlichen Entscheidung ist nicht verpflichtend.

Die Krankenhäuser können durch das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende zuverlässig und schnell das Vorliegen einer solchen Erklärung abfragen. Hiermit kann der Organspendeprozess vereinfacht werden. Gleichzeitig bleiben auch Erklärungen in anderer Form, beispielsweise auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung, gültig.

Teilen mit:

|