Positionen zur Förderung der Organspende in Deutschland
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft betrachtet die Verbesserung der Situation der Organspende als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie hat hierzu ihre Positionen überarbeitet und am 12. März 2026 ein neues Positionspapier veröffentlicht, das die folgenden Positionen beinhaltet:
- Die Förderung der Organspende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die zahlreichen Handlungsoptionen zur Förderung der Organspende sind zu nutzen. Die Krankenhäuser leisten dazu ihren Beitrag.
- Es bedarf einer konzertierten Aktion zur Aufklärung und Information aller Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organspende. Ziel muss die Entwicklung einer „Kultur der Organspende“ und die Schaffung eines Bewusstseins für die Bedeutung von Organspenderinnen und Organspendern sein.
- Der gesellschaftliche Diskurs zur Organspende darf schwierige ethische Fragen nicht ausgrenzen und muss offen geführt werden. Eine vorbehaltlose Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger ist weiterhin wichtig.
- Eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion über das Für und Wider der bestehenden freiwilligen Entscheidungslösung, der Einführung der Widerspruchslösung oder der verpflichtenden Entscheidungslösung ist erforderlich. Für die Krankenhäuser ist die Schaffung entsprechender eindeutiger und aufwandsarmer gesetzlicher Rahmenbedingungen notwendig. In Anbetracht dieser Aufgabe spricht sich die DKG weder für noch gegen eine Widerspruchslösung aus und respektiert den gesellschaftlichen Konsens.
- Die Motive für eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende für sich selbst oder für Angehörige können vielfältig sein. Alle Entscheidungsgründe sind zu respektieren. Dennoch ist es sinnvoll, regelmäßig die Gründe für eine Ablehnung der Organspende zu analysieren und erforschen. Die persönliche Entscheidung zur Organspende muss unaufwendig und rechtssicher dokumentierbar sein. Der dokumentierte Wille des Einzelnen muss für die Krankenhäuser unkompliziert zugänglich sein.
- Das Thema Organspende muss Teil der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte, der Pflegefachpersonen sowie der weiteren an der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen werden. Der besonderen psychologischen Belastung des an einer Organspende beteiligten Personals ist dabei Rechnung zu tragen.
- Transplantationsbeauftragte nehmen wesentliche Aufgaben in den Prozessen der Organspende und in der Begleitung von Angehörigen wahr. Ihre verpflichtende Freistellung und ihre ausreichende Finanzierung müssen weiterhin gewährleistet sein. Eine weitere Spezialisierung ihrer Tätigkeit muss angestrebt werden.
- Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) nehmen vielfältige Aufgaben zur Sicherstellung von Organspenden und zur Förderung der Organspende und -transplantation wahr. Ihre Anzahl darf daher nicht reduziert werden.
- Es sollte eine Erprobung innovativer Organisationsformen der Abläufe in der Organspende erfolgen. Hierzu gehören auch Kooperationen und Netzwerke der Entnahmekrankenhäuser. Neue Organisationsformen müssen den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung tragen.
- Die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls stellt ein zentrales Element der Organspende dar. Sie muss unabhängig und neutral durchgeführt werden.