Transplantationsmedizin

Förderung der Organspende

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft betrachtet die Verbesserung der Situation der Organspende als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie hat hierzu am 17. September 2018 ein Positionspapier veröffentlich, das aktuell überarbeitet wird. Zur Förderung der Organspende in Deutschland sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft Handlungsbedarf auf unterschiedlichen Ebenen. Eine verstärkte Mitwirkung seitens der Krankenhäuser bei den Organspendeprozessen und die Vergrößerung des Unterstützungsangebots für die Krankenhäuser sind Teil davon. Wichtig ist, die niedrigen Organspendezahlen als ein multikausales Problem zu erkennen, dem mit entsprechend vielfältigen Maßnahmen begegnet werden muss.

Am 25. November 2024 hat das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft bereits eine Überarbeitung des vierten Punkts des Positionspapiers zur Widerspruchslösung beschlossen.

Eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion über das Für und Wider der bestehenden freiwilligen Entscheidungslösung, der Einführung der Widerspruchslösung oder der verpflichtenden Entscheidungslösung ist erforderlich. Für die Krankenhäuser ist die Schaffung entsprechender gesetzlicher, eindeutiger und aufwandsarmer Rahmenbedingungen notwendig. In Anbetracht dieser Aufgabe spricht sich die DKG weder für noch gegen eine Widerspruchslösung aus und respektiert den gesellschaftlichen Konsens.

Seit langem wird die Frage diskutiert, ob eine Widerspruchslösung statt einer Entscheidungslösung in Deutschland erfolgversprechender wäre, da in einigen Ländern mit Widerspruchslösung wie Spanien oder Österreich höhere postmortale Organspenderaten erreicht werden. Es gibt jedoch auch Beispiele, in denen die Einführung der Widerspruchslösung zu einer sinkenden Organspendebereitschaft geführt hat. Neben der Widerspruchslösung ist auch die verpflichtende Entscheidungslösung als weiterer möglicher Weg im Gespräch. Hierbei würde jedem Menschen, z. B. bei der Beantragung behördlicher Dokumente, eine Entscheidung abverlangt werden. Dabei wäre die derzeit ebenfalls bestehende Option der Übertragung der Entscheidung auf eine bestimmte Person in die Diskussion einzubeziehen. Eine gesellschaftliche und parlamentarische Debatte ist hierzu notwendig. Ziel muss die Schaffung entsprechender eindeutiger gesetzlicher und aufwandsarmer Rahmenbedingungen sein. Die Krankenhäuser verstehen sich aufgrund ihres gesellschaftlichen Auftrags im Rahmen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung als Ort für alle Menschen. Aufgabe der Krankenhäuser ist es, den Patientenwillen umzusetzen.

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