Operationen und allgemeine medizinische Maßnahmen werden verschlüsselt
Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Operationen, Prozeduren und allgemeinen medizinischen Maßnahmen in Deutschland und wird durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben. Er dient als wesentliches Differenzierungsmerkmal für die pauschalierenden Entgelte des G-DRG-Systems im stationären Bereich und bestimmt hierdurch ganz wesentlich die fallbezogene Vergütungshöhe. Für die Vergütung der ambulanten Operationen nach einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) werden Operationen und Prozeduren ebenfalls nach OPS angegeben. Auch finden die Codes Anwendung in Verbindung mit unterschiedlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung.
In einem aufwendigen Pflegeverfahren wird der OPS weiterentwickelt und angepasst. Die Grundlage dafür bildet ein zurzeit jährlich durchgeführtes Vorschlagsverfahren. Die von Fachgesellschaften, Fachverbänden, Organisationen oder Einzelpersonen eingereichten Vorschläge werden im BfArM beraten. An diesen Beratungen ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft aktiv beteiligt und bringt die Erfahrungen in der praktischen Anwendung in den Krankenhäusern in diese ein. Die finale Entscheidung über die eingereichten und diskutierten Vorschläge erfolgt durch das BfArM.