Medizinische Klassifikationen

Anwendungsregelungen zur Leistungsdokumentation und Abrechnung

Die Deutschen Kodierrichtlinien regeln die einheitliche Anwendung der Klassifikationen zur Verschlüsselung von Diagnosen (ICD) und von Operationen- und Prozeduren (OPS) im Rahmen der Leistungsdokumentation von stationären Behandlungsfällen. Sie unterstützen damit die Abrechnung stationärer Behandlungsfälle mit dem pauschalierenden Entgeltsystem G-DRG und tragen dazu bei, dass gleiche Krankenhausfälle einheitlich verschlüsselt und derselben DRG zugeordnet werden. Sie werden von den Selbstverwaltungspartnern Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der privaten Krankenversicherung unter Beteiligung des  Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH), der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates vereinbart.

Die Deutschen Kodierrichtlinien werden regelmäßig aktualisiert. Neben Vorschlägen der Selbstverwaltungspartner können im Rahmen des beim InEK angesiedelten und zurzeit jährlich stattfindenden Vorschlagverfahrens zur Einbringung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems auch Vorschläge zu Kodierrichtlinien durch andere Personen eingebracht werden. Die DKG ist aktiv an den Verhandlungen beteiligt.

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