Medizinische Klassifikationen
Medizinische Leistungen müssen im Rahmen einer Klassifikation erfasst und dokumentiert werden. Klassifikationen bilden zum einen die Grundlage für Statistiken und Qualitätsberichte, sind aber auch unabdingbare Grundlage für Vergütungs- und Finanzierungssysteme im Gesundheitswesen. Nur so können Krankenhäuser ihre erbrachten medizinischen Leistungen auch abrechnen.
In Deutschland werden zwei wesentliche Klassifikationen bei der Verschlüsselung medizinischer Leistungen verwendet: ICD und OPS. Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen. Diese Klassifikation fasst ähnliche Krankheiten und Krankheitsbilder in Gruppen zusammen. Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Operationen, Prozeduren und allgemeinen medizinischen Maßnahmen. In einem aufwendigen Verfahren werden beide medizinischen Klassifikationen ständig weiterentwickelt.
Die Deutschen Kodierrichtlinien regeln die einheitliche Anwendung von ICD und OPS im Rahmen der Leistungsdokumentation von Behandlungsfällen im Krankenhaus, sodass gleiche Krankenhausfälle einheitlich verschlüsselt und derselben DRG zugeordnet werden.