Früherkennung und Familienplanung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist an der Erarbeitung verschiedener Richtlinien zur Früherkennung und Familienplanung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beteiligt.
Zu diesen gehören in erster Linie die Kinder-Richtlinie, Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sowie die Gesundheitsuntersuchungs- und Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie. Außerdem gibt es verschiedene Richtlinien zur Familienplanung, hierzu gehören Regelungen zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch, zur Künstlichen Befruchtung und zur Mutterschaft.
In diesen Richtlinien bestimmt der G-BA das Nähere zu Art und Umfang der in den Leistungskatalog aufgenommenen diagnostischen und therapeutischen Methoden.