DRG-Entgelttarif gemäß § 8 KHEntgG und PEPP-Entgelttarif gemäß § 8 Abs. 5 BPflV für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten
Die DKG-Geschäftsstelle hat den DRG-Entgelttarif und den PEPP-Entgelttarif für das Jahr 2026 aktualisiert. Diese dienen der Information der selbstzahlenden Patientinnen und Patienten hinsichtlich der voraussichtlich im Rahmen der Krankenhausbehandlung zu erhebenden Entgelte und werden von der Geschäftsstelle jährlich an die neue finanzierungsrechtliche Lage angepasst.