Stationäre Vergütung

Entgeltkataloge

Die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG vereinbaren jährlich die maßgeblichen Entgeltkataloge (u. a. DRG, ZE) zur Abrechnung allgemeiner Krankenhausleistungen als Anlagen der Fallpauschalenvereinbarung (FPV). Für allgemeine Krankenhausleistungen von psychiatrischen Fachkrankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen an somatischen Krankenhäusern sind die Entgeltkataloge (u. a. PEPP, StÄB) Anlagen der PEPPV. Die Entgeltkataloge werden vom InEK jährlich weiterentwickelt und veröffentlicht.

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