Stationäre Vergütung

Entgeltkataloge

Die Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG vereinbaren jährlich die maßgeblichen Entgeltkataloge (u. a. DRG, ZE) zur Abrechnung allgemeiner Krankenhausleistungen als Anlagen der Fallpauschalenvereinbarung (FPV). Für allgemeine Krankenhausleistungen von psychiatrischen Fachkrankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen an somatischen Krankenhäusern sind die Entgeltkataloge (u. a. PEPP, StÄB) Anlagen der PEPPV. Die Entgeltkataloge werden vom InEK jährlich weiterentwickelt und veröffentlicht.

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Vereinbarung zur Anpassung der Anlage der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags für das Jahr 2026

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben auf Grundlage eines Vorschlags des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den Katalog nicht mengenanfälliger Krankenhausleistungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 KHEntgG für den Vereinbarungszeitraum 2026 fortgeschrieben.

Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags: Leistungen mit einem Sachkostenanteil von mehr als zwei Dritteln

Vereinbarung zur Anpassung der in der Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 1 Satz 5 zweiter Halbsatz KHG i. V. m. § 9 Absatz 1c KHEntgG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen genannten DRG-Fallpauschalen an den aG-DRG-Katalog 2026

Die Vertragsparteien auf der Bundesebene haben auf Grundlage eines Vorschlags des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 1 Satz 5 zweiter Halbsatz KHG i.V.m. § 9 Absatz 1c KHEntgG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen an den aG-DRG-Katalog 2026 angepasst.

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