Hybrid-DRG 2026 - Finale Beschlüsse zur Leistungsauswahl und Vergütung liegen vor
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergBA) nach § 87 Abs. 5a SGB V hat in seiner 10. Sitzung am 11. November 2025 den finalen Leistungskatalog 2026 beschlossen. Darüber hinaus erfolgte die Festlegung der Vergütungshöhen für die Hybrid-DRG 2026 und es wurde eine Entscheidung bzgl. der Zusatzentgelte (bewertet/unbewertet) im Zusammenhang mit Hybrid-Leistungen getroffen.
Die Beschlussfassung zum finalen Leistungskatalog 2026 sowie der Festlegung der Vergütungshöhen erfolgte gegen die Stimmen der DKG. Bezüglich der Regelungen für Fälle mit bundeseinheitlichen Zusatzentgelten wurde ein gemeinsamer Beschlussentwurf der DKG, des GKV-Spitzenverbandes und der KBV eingebracht und wie folgt beschlossen:
Regelungen für Fälle mit bundeseinheitlichen Zusatzentgelten
Fälle mit Leistungen, für die im Katalog nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bewertete Zusatzentgelte (ZE) vorgesehen sind, werden nicht in die Hybrid-DRGs eingruppiert. Die den ZE im Katalog nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KHEntgG zugeordneten OPSKodes sind Ausschlusskriterien für die Zuordnung zu einer Hybrid-DRG, sofern die ZE für Fälle mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen abrechnungsfähig sind. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für krankenhausindividuelle ZE nach § 6 Abs. 1 und 2 KHEntgG.
Somit liegen nun die Regelungen zur Hybrid-DRG-Vergütung 2026 vor und ersetzen die bisherige Vereinbarung zu der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) gemäß § 115f SGV für das Jahr 2025 (Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung) vom 18.12.2024 einschließlich deren Anlagen.
Die Beschlüsse sowie entscheidungserheblichen Gründe des ergEBA stehen beim Institut des Bewertungsausschuss (InBA) unter folgendem Link zum Download bereit:
https://institut-ba.de/ergaenzterbewertungsausschuss/ergaenzbeschluesse.html
Als Service stellt die DKG zum Download die Regelungen zur Hybrid-DRG-Vergütung 2026 einschließlich Anlagen bereit. Die als Vorabinformation zum Download bereitgestellten Exceltabellen entsprechen den Inhalten der Anlagen 1 und 2 der Regelungen zur Hybrid-DRG-Vergütung 2026 und sich somit weiterhin gültig.