Strukturfonds
Mit dem KHSG wurde die Einrichtung eines Strukturfonds festgelegt. Der Fonds dient insbesondere dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen. Im Strukturfonds wird einmalig eine Summe von einer Milliarde Euro, hälftig finanziert aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und den Ländern, zur Verfügung gestellt.