Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe
Bei der Behandlung von privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten erfolgt die Abrechnung der erbrachten stationären Krankenhausleistungen z. T. noch unmittelbar gegenüber den betreffenden Patienten, welche ihrerseits die betreffenden Rechnungen des Krankenhauses sodann bei ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfe zur Erstattung einreichen können. Neben dieser Variante der Abrechnung hat sich bei der privaten Krankenversicherung seit vielen Jahren auch die Direktabrechnung über das sogenannte Klinik-Card-Verfahren etabliert. Bei diesem Verfahren rechnen Krankenhäuser die erbrachten Leistungen ausschließlich direkt gegenüber den privaten Versicherungen ab, ohne dass der privatversicherte Patient in Vorleistung treten müsste. Ein ähnliches Verfahren wurde vor Kurzem auch für beihilfeberechtigte Patienten etabliert, ebenfalls mit dem Ziel, dass der betreffende Patient nicht mehr in Vorleistung für die erbrachten Behandlungsleistungen treten muss. Zu diesen Abrechnungsverfahren finden Sie im Folgenden Informationen, die betreffenden Vereinbarungen wie auch zu verwendende Formulare.