4. Vereinbarung nach § 26 Absatz 2 KHG über ein Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.04.2023 die EBM-GOP 32816 für den Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 von 27,30 Euro auf 19,90 Euro abgesenkt. Aufgrund der Preisanpassung hat der GKV-SV die Vereinbarung gemäß § 26 Abs. 2 KHG zum 30.04.2023 gekündigt. Die Vertragsparteien haben eine Nachfolgevereinbarung geschlossen, welche zum 01.05.2023 in Kraft tritt. Mit der Neuvereinbarung erfolgt die Anpassung der Höhe des Zusatzentgelts für PCR-Tests von 37,80 Euro auf 30,40 Euro. Zudem werden die Zusatzentgelte für die Pool-Testungen entsprechend angepasst. Das Unterschriftenverfahren wurde eingeleitet.