Krankenhäuser bilden aus
Für die Verhandlung des Ausbildungsbudgets haben die Vertragsparteien auf Bundesebene eine Rahmenvereinbarung insbesondere über die zu finanzierenden Tatbestände, die zusätzlichen Kosten auf Grund der Umsetzung des Krankenpflegegesetzes sowie über ein Kalkulationsschema geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist bei der Vereinbarung des Ausbildungsbudgets zu beachten und enthält die zu finanzierenden Tatbestände (Anlage 1) und das Kalkulationsschema (Anlage 2).