Ambulante Notfallbehandlung durch Krankenhäuser
Krankenhäuser sind zentraler Anlaufpunkt für Patienten in Notfallsituationen. Die ambulante Notfallbehandlung stellt grundsätzlich eine vertragsärztliche Leistung dar, jedoch können Patienten auch Krankenhäuser in Anspruch nehmen. Die Leistungen rechnet das Krankenhaus gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes ab.