Krankenhäuser bieten vielfältige ambulante Behandlungen
Die Möglichkeiten der Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung sind vielfältig und unterliegen unterschiedlichen Rechtsformen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Vergütungsformen. Das Spektrum ambulanter Behandlungsmöglichkeiten reicht von der persönlichen Ermächtigung einzelner Ärzte über ambulante Operationen des Krankenhauses bis hin zur Leistungserbringung durch Hochschulambulanzen oder psychiatrische Institutsambulanzen. Die ambulante Versorgung am Krankenhaus kann dabei die vertragsärztliche Versorgung ergänzen bzw. besondere und spezielle Leistungsangebote liefern, die in der vertragsärztlichen Versorgung so nicht vorhanden sind. Darüber hinaus arbeiten Krankenhäuser mit niedergelassenen Ärzten zusammen, etwa in der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen (§ 116 b SGB V). Diese ambulanten Leistungen der Krankenhäuser werden entweder direkt durch die Krankenkassen vergütet oder über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung, wobei entweder der für niedergelassene Ärzte entwickelte EBM Vergütungsgrundlage ist oder eine Vergütung auf Landesebene bzw. Ortsebene vereinbart wurde.