Umsetzungshinweise für die elektronische Patientenakte
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurden grundlegend neue Rahmenbedingungen für die elektronische Patientenakte (ePA) geschaffen. Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherte eine ePA erhalten, sofern sie nicht widersprechen. Durch die Umsetzung dieses Opt-out-Prinzips und die flankierend geschaffenen Neuregelungen zur ePA, die auch für die Krankenhäuser weitreichende Verpflichtungen zur Interaktion mit der ePA beinhalten, ist eine deutlich flächendeckendere Nutzung der ePA als bisher zu erwarten.
Die Nutzung der ePA durch die Krankenhäuser ist mit einer Reihe von rechtlichen, technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden und wird prozessuale Veränderungen in Kernprozessen wie der Aufnahme und der Entlassung erfordern. Um die Krankenhäuser auf die Einführung der ePA vorzubereiten und sie bei der Umsetzung zu unterstützen, hat die Geschäftsstelle der DKG in Zusammenarbeit u. a. mit Fachexperten aus den Mitgliedsverbänden und den Krankenhäusern aktualisierte Umsetzungshinweise erarbeitet.
Die Umsetzungshinweise bestehen aus zwei Teilen: Einem rechtlichen Teil und einen Teil zu Funktionen und der prozessual-technischen Integration der ePA.
- Im rechtlichen Teil werden grundlegende Informationen zu den durch das Digital-Gesetz konstituierten Pflichten / Befugnissen / Rechten dargestellt, z. B. im Hinblick auf die Unterstützungs- und Informationspflichten der Krankenhäuser, deren Befugnisse zur Datenverarbeitung sowie die Rechte der Patientinnen und Patienten.
- Im prozessual-technischen Teil werden die grundlegenden Funktionen der ePA zusammengefasst, Anforderungen an die Integration der ePA in die Primärsysteme beschrieben, die notwendigen technischen Komponenten und mögliche Architekturvarianten skizziert sowie Hinweise zur Nutzung der ePA in den relevanten Kernprozessen gegeben. Die Umsetzungshinweise verstehen sich als Empfehlungen, sie haben keinen normativen Charakter.
Da es stellenweise noch offene Fragen und Herausforderungen hinsichtlich der Nutzung der ePA in Krankenhäusern gibt und gesetzliche und spezifikatorische Weiterentwicklungen zu erwarten sind, werden beide Dokumente laufend aktualisiert und ergänzt. Die aktuellen Fassungen der Hinweise und Begleitmaterialien finden Sie auf dieser Seite.