Telematik-Infrastruktur

Eine einrichtungsübergreifende Kommunikationsinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) nach § 291a SGB V vernetzt die Akteure im Gesundheitswesen, im Online-Rollout werden Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken angebunden.

Die elektronische Gesundheitskarte und die sich im Aufbau befindende einrichtungsübergreifende Kommunikationsinfrastruktur schaffen die Grundlage für einen einfachen und sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten.

Mit dem Aufbauf wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) beauftragt.

In der gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Nachfolgend sind Informationen, u. a. zu den Anwendungen, den technischen Grundlagen der Komponenten sowie zur Refinanzierung der entstehenden  Aufwände, zusammengefasst.

Weitere Informationen

Finanzierungsvereinbarung

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Einführung und Betrieb

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TI-Hinweise

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Elektronische Patientenakte (ePA)

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