Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S)
Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme in den Krankenhäusern muss dauerhaft gewährleistet werden, sie dient in letzter Konsequenz auch der Patientensicherheit. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt diesen Prozess durch die Bereitstellung eines Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) im Sinne des § 8a BSI-Gesetz.
Der B3S wird in Abstimmung mit dem Branchenarbeitskreis „Medizinische Versorgung“ des UP KRITIS sowie der hierfür zuständigen Gremien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erstellt und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft, ob er für die Einhaltung der gesetzlich geforderten Maßnahmen geeignet ist.
Für die aktuelle Version 1.3 (Stand 10.10.2025) wurde am 3.11.2025 die Eignung nach § 8a Abs. 1 und Abs. 1a BSIG festgestellt. Die Eignungsfeststellung wurde auf drei Jahre befristet.
An dieser Stelle wird neben der aktuell gültigen Fassung des B3S die Vorversion sowie eine Mappingtabelle der Anforderungen bereitgestellt.
Im Wesentlichen betrifft die Überarbeitung die Aufnahme neuer Anforderungen aus aktuellen gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Reife- und Umsetzungsgradprüfung (RUN) auf Basis der „Konkretisierung der Anforderungen (KdA)“ des BSI, eine Aufteilung von „Sammelanforderungen" auf einzelne Anforderungen sowie inhaltliche sowie redaktionelle Anpassungen an den bestehenden Anforderungen.
Für die Umsetzungsgrade 1 bis 3 (RUN) sind die entsprechenden Anforderungen in den B3S aufgenommen und eine Mapping-Tabelle zum Abgleich zwischen B3S und RUN erstellt worden. Anforderungen für die Umsetzungsgrade 4 und 5 wurden nicht in den B3S aufgenommen, werden jedoch unter Verweis auf die entsprechende Maßnahme nach KdA in der Mapping-Tabelle ausgewiesen.
Der Eignungsfestellungsbescheid des BSI enthält hierzu den folgenden Hinweis:
Die DKG stellt neben diesem B3S eine eigenständige Mapping-Tabelle zwischen den Anforderungen aus dem B3S und den Reife- und Umsetzungsgraden gemäß RUN (Stand 02.0I.2025) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit dem BSI entwickelt und richtet sich an die B3S-Anwender und in der Branche tätige KRITIS-Prüfer..
Weiterhin wird eine Excel-basierte Arbeitsmappe zur Planung der Prüfungen nach § 8a Abs. 1 BSIG bereitgestellt. Diese Prüfungen müssen von Krankenhäusern, welche den Schwellenwert der BSI-KritisVO zur Definition kritischer Infrastrukturen erreichen oder überschreiten, spätestens alle zwei Jahre durchgeführt werden (NIS2UmsuCG: künftig alle drei Jahre). Dieser "Prüfnachweisplaner" wurde im Branchenarbeitskreis "Medizinische Versorgung" erstellt und wird in Version 3 dem B3S künftig als Anlage beigefügt.
Ebenfalls bereitgestellt werden durch den Branchenarbeitskreis erstellte Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Anforderungen für Systeme zur Angriffserkennung (SzA), die im B3S in Version 1.2 enthalten sind.
Der Branchenarbeitskreis „Medizinische Versorgung“ empfiehlt hierin konkrete technische Maßnahmen sowie organisatorische Hinweise für die Umsetzung der Anforderungen. Diese Empfehlung können Krankenhäuser dabei unterstützen, die Anforderungen umzusetzen und im Rahmen der gegebenenfalls anstehenden Prüfungen nach § 8a BSIG den Rahmen der Prüfung dieser neuen Anforderungen mit prüfenden Stellen abzustimmen.