PKV-Datenübermittlung (Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG)
Der Beitritt von Krankenhäusern zu der vom Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG ist freiwillig.
Die mit dem PKV-Verband abgestimmte Überarbeitung der Gesamtdokumentation zur elektronischen Datenübermittlung in Verbindung mit § 17c KHG steht in einer Lesefassung sowie einer änderungsmarkierten Version zur Verfügung. Die Dokumentation wurde um die Änderungen der Nachträge vom 12.12.2017, 19.4.2018 und 26.10.2018 ergänzt sowie redaktionelle Korrekturen vorgenommen und insbesondere Anhang A zur Anlage 5 (Beispieldaten) auf den Stand von 2018 angepasst. Anhang A zur Anlage 2 (Entgeltarten) wird zu einem späteren Zeitpunktgesondert veröffentlicht.