Elektronische Datenübermittlung

Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken

Die Vereinbarungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband legen  das Nähere über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen im Rahmen einer Vereinbarung fest und ergänzen diese bei notwendigem Anpassungsbedarf im Rahmen von Fortschreibungen, Nachträgen und Schlüsselfortschreibungen. Dieses Verfahren wird ebenfalls für die Datenübermittung mit den Trägern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung angewendet. Für den Bereich der PKV wird ein vergleichbares Verfahren mit dem PKV-Verband fortgeschrieben.

Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V

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DGUV-Datenübermittlung

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PKV-Datenübermittlung

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Beihilfe Datenübermittlung i. V. m. § 17c Abs. 5 KHG

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