Datenübermittlung an das InEK
Das InEK dient als Datenannahmestelle für Daten, die insbesondere der Fortentwicklung des DRG-Systems dienen. Die Hauptlieferung wird über den § 21 KHEntgG geregelt und regelmäßig in der Fortschreibung einer Datenübermittlungsvereinbarung aktualisiert. Die Daten sind jeweils im Frühjahr zu liefern und werden anonymisiert an die Vereinbarungspartner verteilt, wobei nur gesetzlich vorgegebene Verwendungen zugelassen sind.