Zulassungsverfahren
Auf dieser Seite wird das Zulassungsverfahren beschrieben und die notwendigen Unterlagen bereitgestellt.
Das Zulassungsverfahren inklusive der Anforderungsliste ist in der aktuellen Version unter Downloads angefügt.
Für den Beantragungszeitraum 2023 wird erstmalig bei der Beantragung ab dem 01.09.2023 ein dreijähriger Gültigkeitszeitraum der Zulassung eingeführt. Der Gültig-keitszeitraum endet somit am 31.12.2026. Das gilt auch für Neuzulassungen / Erweite-rungen, die nach dem Beantragungszeitraum 2023 erteilt werden. Die Verlängerung der Zulassung für die nächsten 3 Jahre wird im definierten Beantragungszeitraum 2026 be-antragt.
Die Hersteller der elektronischen Programme (Software) weisen die Umsetzung der Anforderungen gegenüber der DKG im jeweiligen Beantragungszeitraum bei der Beantragung für eine Neuzulassung, Verlängerung oder Erweiterung durch eine Herstellererklärung nach.
Der rechtskräftig unterschriebenen Herstellererklärung sind Musterausdrucke, welche die Beachtung der krankenhausspezifischen Besonderheiten für die Bedruckung von Verordnungen belegen, beizufügen. Dazu sind die aktuellen Beispieldaten der DKG zu verwenden. Sowohl für die Blankobedruckung als auch für die Bedruckung der Vordrucke ist dabei weißes Papier der entsprechenden Größe zu verwenden. Die Angabe der Prüfnummer (Prf. Nr.) in der Fußzeile von Blankoformularbedruckungen kann in den Ausdrucken für den Erstantrag entweder mit der bestehenden KBV-Prüfnummer oder mit der Nummer „E/39/1201/99/000“ erfolgen.
Die Übermittlung der Anträge erfolgt per Post und von der DKG wird der Eingang bestätigt.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Geschäftsbereich III - Zulassungsverfahren
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Der Eingang wird von der DKG per E-Mail bestätigt. Spätestens vier Wochen nach Eingang der Unterlagen spricht die DKG die Zulassung aus und teilt dem Hersteller eine Prüfziffer mit oder unterrichtet den Hersteller über festgestellte Mängel. Dieser muss dann gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen.
Mängel sind falsche Bedruckungen der Formulare oder konkrete Hinweise, dass die zugesagten Eigenschaften nicht zutreffen. Bei konkreten Hinweisen zu schweren Mängeln kann die Zulassung auch im laufenden Jahr entzogen werden.
Die DKG erteilt für jedes zugelassene System eine Prüfnummer, die wie folgt aufgebaut ist:
E/39/[Zulassungsjahr und Monat, vierstellig]/[Monate Gültigkeit]/[System Nr.]
Beantragungszeiträume
Eine Erstzulassung oder Verlängerung der Zulassung eines Softwaresystems bis zum Ende des dreijährigen festen Zulassungszeitraumes kann mit einem Zulassungsantrag mit aktuellen und vollständigen Unterlagen ab dem 1.9. des jeweiligen Beantragungsjahres beantragt werden. Die Beantragung für den ersten dreijährigen Zulassungszeitraum beginnt am 1.9.2023 und die erteilte Zulassung gilt bis zum 31.12.2026.
Eine Erstzulassung eines Softwaresystems kann danach und bis zum 31.8. eines Beantragungsjahres mit Gültigkeit bis zum Ende des jeweiligen 3-jährigen festen Zulassungszeitraumes erfolgen (Antragsdatum).
Bei einer Antragstellung nach dem 1.11. im jeweiligen Beantragungsjahr kann bei offensichtlichen Fehlern, wie z. B. Abweichungen zwischen Bedruckung und Barcodes, keine Zulassung vor Beginn des neuen Zulassungszeitraums zugesichert werden. Da dies den Einsatz der Software nach Auslaufen der bestehenden Zulassung verhindert, wird nachdrücklich empfohlen, zum einen eigene Prüfungen vorzuschalten und zum anderen den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Anträge, die nach dem 1.12. im jeweiligen Beantragungsjahr eingehen, können nicht mehr bis zum Jahresende bearbeitet und damit keine Zulassung vor Beginn des neuen Zulassungszeitraums erteilt werden.
Die Zulassung tritt mit Vergabe der Prüfnummer in Kraft. Bei Verlängerungen hat der Hersteller sicherzustellen, dass spätestens zum 01.01. des neuen Zulassungszeitraumes die Angabe der Prüfnummer in den Fußzeilen der Blankoformularbedruckungen sowie in den Datensätzen der eAU und des E-Rezepts aktualisiert wird.
Erweiterung der Zulassung
Erfolgt im Zuge einer Anpassung des Rahmenvertrages Entlassmanagement während des Zulassungszeitraumes eine Erweiterung der angebotenen Muster, haben die bereits zugelassenen Hersteller die Möglichkeit, im laufenden Zulassungszeitraum eine Erweiterung ihrer Zulassung ausschließlich mit den neuen Mustern gesondert zu beantragen, sobald die entsprechenden Vorgaben veröffentlicht wurden. Eine Beantragung kann vor der Aufnahme der fraglichen Muster in den Rahmenvertrag Entlassmanagement erfolgen, die Zulassung erfolgt jedoch frühestens mit Beginn der Nutzbarkeit der Muster.
Eine Erweiterung des Zulassungsumfanges um weitere Muster kann ebenfalls während des Zulassungszeitraumes erfolgen. Dafür werden die entsprechenden Muster auch gesondert beantragt und nach erfolgreicher Prüfung wird der Zulassungsumfang für den gültigen Zulassungszeitraum erweitert.
Vorausblickende Zulassung von weiteren Musterbedruckungen
Aktuell könnten gesetzliche Änderungen dazu führen, dass weitere Muster durch die Krankenhäuser genutzt werden können. Diese müssen aber zum einen in den Richtlinien nachgeführt und zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Es wird ermöglicht, dass Hersteller diese Muster schon im Zulassungsverfahren mit prüfen lassen, so dass diese genutzt werden können, sobald eine geänderte Vereinbarung in Kraft tritt.
Sonderregelung für Antragsteller ohne KBV-Zulassung
Hersteller, die nicht an einem Zertifizierungsverfahren der KBV teilnehmen, haben keinen Zugang zu den verpflichtend zu verwendenden Stammdaten der KBV. Daher müssen diese über einen gesonderten Antrag bei der KBV einen Schlüssel zur Teilnahme an der Datenverteilung beantragen. Dieser ist unter der folgenden Adresse abrufbar: https://update.kbv.de/ita-update/Lizenzvereinbarung/. Der Antrag umfasst auch die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Umgang mit dem Schlüsselmaterial. Durch diesen Schritt werden Hersteller in die Pflege und Verteilung der Schlüssel aufgenommen. Der unterschriebene und eingescannte Antrag auf Schlüsselzuteilung ist parallel an die Adressen ita@kbv.de und Zulassung@dkgev.de zu schicken.