Rechtsquellen
Die Teilnahme von Krankenhäusern an der ambulanten und stationären Behandlung von Patienten im deutschen Gesundheitswesen ist geprägt von vielfältigen normativen Regelungen. Neben bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften sind vom Krankenhausträger verschiedene weitere untergesetzliche Rechtsnormen, wie zum Beispiel Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Rechtsverordnungen und Normenverträge der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu beachten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wesentlichen für den Krankenhausbereich im Gesundheitswesen relevanten gesetzlichen sowie unter- und quasigesetzlichen Vorgaben.