Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben sich auf eine Erhöhungsrate für Tariferhöhungen für das Jahr 2023 verständigt. Die DKG fordert eine gesetzliche Neuregelung für die vollständige Refinanzierung der Tarifabschlüsse. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß:
„Die Tarifabschlüsse im vergangenen, laufenden und nächsten Jahr sind von hohen Entgeltsteigerungen geprägt und ein wichtiges und richtiges Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern. Die Kliniken erwarten von der Politik im Gegenzug jedoch auch deren vollständige Refinanzierung. Die dauerhaft nur teilweise Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen durch die aktuellen gesetzlichen Regelungen bedroht die Krankenhäuser existenziell. Diese Belastung über Rücklagen oder Effizienzsteigerungen auszugleichen, ist nicht mehr möglich.
Die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten müssen daher zukünftig im vollen Umfang über alle Berufsgruppen hinweg finanziert werden. Dabei ist gesetzlich sicherzustellen, dass alle finanzwirksamen Tarifkomponenten berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. zusätzliche Urlaubstage. Hierfür müssen Krankenhausentgeltgesetz und Bundespflegesatzversorgung angepasst werden. Das aktuelle Vereinbarungsergebnis für das Jahr 2023 musste von den Selbstverwaltungspartnern auf Grundlage der aktuellen unzureichenden gesetzlichen Regelungen getroffen werden, wodurch erneut nur ein Bruchteil der Tarifsteigerungen für die Krankenhäuser refinanziert wird.“