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DKG ZUM G-BA-BESCHLUSS ZUR RICHTLINIE FÜR FRÜH- UND REIFGEBORENE

Versorgung der Frühchen in Deutschland auf höchstem Niveau bleibt bestehen

Zum Beschluss zur Anpassung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Mit den heutigen Entscheidungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Richtlinie werden von den Qualitätszielen bei der Frühchenversorgung keine Abstriche vorgenommen. Vielmehr gilt es, realistische Schritte zur Erreichung des mit der Richtlinie formulierten Qualitätsniveaus festzulegen. Es macht keinen Sinn, Fachkräftequoten festzulegen, die in der Praxis aus objektiven Gegebenheiten nicht zu jeder Zeit realisierbar sind. Dafür ursächlich sind krankheitsbedingte Personalausfälle oder kurzfristig mehr zu versorgende Patienten. Dies erfordert Flexibilitätskorridore für die Kliniken, weil nur so die Sicherstellung der Versorgung aufrecht erhalten werden kann. Das Festhalten am Ziel der Richtlinie mit weltweit nahezu einmalig hohen Qualitätsanforderungen unterstreicht die DKG durch ihre Zustimmung zu dem heute im G-BA gefassten Ergänzungsbeschluss. Wir brauchen mehr Zeit für noch mehr Qualität – von Qualitätsminderung kann keine Rede sein.“

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