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Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016

Im dritten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen. Die von den Bundesländern bereitgestellten Investitionsmittel für Krankenhäuser können mit diesem Katalog besser verteilt werden, als wenn die Bettenanzahl die Bezugsgröße wäre.

Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Dieser Verhältniswert stellt den Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar, der notwendig ist, um diese Leistung zu erbringen. Durch diesen Katalog ist es möglich eine zielgenauere und bessere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen.

Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wendet nur das Land Berlin die Investitionsbewertungen an.

Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen

Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich.

Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Das zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute nur noch bei rund vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach.

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