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DKG zur Ausweitung der PPUG

Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Instrument der Vergangenheit und passen nicht zur Pandemiebereitschaft der Krankenhäuser

Mit der vorgelegten Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) wird die Chance vertan, eine sachgerechte und am Patientenwohl orientierte Personalbemessung in Krankenhäusern einzuführen. Die nun vorgesehene Ausweitung auf die Bereiche Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie ist in dieser Phase absolut unverständlich. „Bis vor wenigen Wochen waren die schon bestehenden Untergrenzen noch ausgesetzt, damit sich die Krankenhäuser in der Pandemie mit allen verfügbaren Kräften ohne bürokratische Vorgaben auf ihren Versorgungsauftrag konzentrieren konnten. Und die Lage wird von Tag zu Tag problematischer. Die Bundeskanzlerin warnt vor 19.000 Infektionen pro Tag. Die Auswirkungen auf die Kliniken sind damit ebenfalls ungewiss. Alle stimmen aber darin überein, dass eine Überlastung der Kliniken verhindert werden muss. Jetzt auch noch eine Ausweitung der PPUG, insbesondere auf die Innere Medizin und damit fast das ganze Krankenhaus mit Untergrenzen zu belegen, steht in einem absoluten Widerspruch zur Pandemie-Lage. Das wird die Flexibilität der Krankenhäuser erheblich beschränken“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

"Seit Monaten liegt dem Gesundheitsministerium mit dem Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 ein besseres, unbürokratischeres Instrument vor. Leider gibt es im Ministerium keinerlei Bewegung, dieses Instrument, das gemeinsam mit ver.di und dem Deutschen Pflegerat erarbeitet wurde, gesetzlich umzusetzen. Wozu haben in der Konzertierten Aktion Pflege eine Vielzahl an Organisationen mit mehreren Ministerien über Monate zusammengearbeitet, wenn das dort beauftragte Instrument zur Personalbemessung anschließend vom Minister schlicht ignoriert wird? Die Untergrenzen sind ein von Misstrauen geprägtes starres Instrument, das weder den Patienten noch den Pflegekräften hilft. Der tatsächliche am Patienten orientierte Pflegebedarf wird durch die PPUG nicht berücksichtigt. Wir haben uns immer zu einer auskömmlichen und überprüfbaren Personalbemessung bekannt. Richtiger wäre, die Untergrenze weiterhin auszusetzen und nicht unter absolut unsicheren Pandemiebedingungen neue einzusetzen. Es gibt keinen Grund den Krankenhäusern die eigenverantwortliche Personalbesetzung in Abrede zu stellen. Das haben wir in der Pandemie anerkannterweise bewiesen. Die heute schon existierenden Untergrenzen werden in mehr als 95 Prozent aller Kliniken eingehalten. Warum stellt das Ministerium die Kliniken weiterhin unter einen Generalverdacht?“, so Gaß.

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