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DKG zum Lieferengpass von Spüllösungen

Lieferengpässe führen zu Absage von Operationen – Belieferungspflichten müssen gesetzlich verankert werden

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor spürbaren Versorgungseinschränkungen aufgrund von Lieferengpässen bei einer für Operationen notwendigen Spüllösung. Betroffen sind insbesondere urologische Behandlungen. Laut einer Abfrage unter den Krankenhäusern gibt es keinen Mehrbedarf, der die Lieferengpässe verursacht haben könnte. Ersatzprodukte sind nicht ausreichend vorhanden. Durch das Fehlen dieser unentbehrlichen Spüllösung wird sich kurz- bis mittelfristig die Versorgungslage deutlich verschärfen, mit spürbaren Folgen für die Kliniken aber vor allem für Patientinnen und Patienten.

Die jetzige Situation ist das Ergebnis einer langfristigen Marktentwicklung im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich. Durch teilweise falsche Marktanreize haben sich Oligopole und Monopole gebildet. Dies gilt auch für die betroffenen Spüllösungen. Dieser Fall ist beispielhaft für die sich immer weiter zuspitzende Situation bei der Lieferbarkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln. Wir erwarten, dass Behörden, Politik und der Hersteller hier umgehend reagieren und Abhilfe schaffen. Wir appellieren an den Hersteller, die Belieferung der deutschen Krankenhäuser sicherzustellen. Gleichzeitig fordern wir den Gesetzgeber auf, Mittel und Wege zu finden, um die Belieferungspflichten der Hersteller rechtlich zu verankern. Es geht um die Versorgungssicherheit.

Spüllösungen sind essentiell, um Operationsgebiete und Wunden zu spülen. Ohne sie können bestimmte Operationen nicht durchgeführt werden. Insbesondere die Durchführung urologischer Eingriffe ist gefährdet, aber auch andere Operationen sind von der Verfügbarkeit von Spüllosungen abhängig.

 

 

(Korrigierte Version, 20.6.2024, 14:09 Uhr)

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