„Die Krankenhäuser sind entsetzt über die Änderungsanträge zum Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Das ursprüngliche Versprechen, diesen Dienst unabhängiger zu gestalten und Rechnungsprüfungen fairer zu machen, wird mit der nun vorgesehenen Änderung komplett gebrochen. Mit den vorgesehenen Strafzahlungen kriminalisiert die Politik Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter, entzieht den Kliniken Millionenbeträge und treibt immer mehr Krankenhäuser in die Insolvenz“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.
Hintergrund sind Änderungen der Koalitionsfraktionen, die vorsehen, dass jede Krankenhausrechnung, deren Überprüfung eine Minderung des Rechnungsbetrages zur Folge hat, und sei es auch nur ein Euro, eine Strafzahlung des Krankenhauses von 300 Euro auslöst. Derzeit führen circa 50 Prozent der geprüften Rechnungen zu Rechnungsanpassungen. Durch die ebenfalls mittels Änderungsantrag von zehn auf 12,5 Prozent erhöhte Prüfquote ist von etwa 1,25 Millionen Fällen auszugehen, bei denen die 300 Euro zu zahlen sind. Wenn man bedenkt, dass die überwiegende Zahl der Rechnungskürzungen nichts, aber auch gar nichts mit Falschabrechnungen zu tun hat, ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser. Fast immer geht es darum, dass Krankenhäuser aus sozialer Verantwortung Patienten einen Tag länger auf Station behalten, weil ihre Weiterversorgung nicht gesichert ist. Diese Tage werden von den Kassen, die nicht die Interessen der Patienten, sondern nur Rechnungskürzungen im Blick haben, gestrichen. Die Politik macht sich somit zum Handlanger einer unsozialen Kürzungspolitik.
Damit löst diese Änderung eine Kürzung von mindestens 380 Millionen Euro zu Lasten der Krankenhäuser im Jahr 2020 aus. Auf diese Weise entzieht die Politik Gelder, die die Kliniken dringend benötigen, auch um Personal zu bezahlen. Mit diesem Gesetz werden die Versprechungen, Krankenhäuser in die Lage zu versetzen, mehr Pflegepersonal einzustellen und die Kosten auch finanziert zu bekommen, sichtbar gebrochen. Das Vertrauen der Krankenhäuser in die Gesundheitspolitik wird mit dieser völlig ungerechtfertigten Strafaktion verspielt. „Wir sehen uns in eine Kampagne der Politik überzogener Bürokratie, Gängelei und Strafaktionen gedrängt“, so Gaß.
Es ist auch völlig unzutreffend, die Strafzahlungen mit der Gebühr der Kassen gleichzusetzen. Kassen müssen für unberechtigte MDK-Prüfungen eine Aufwandsgebühr bezahlen. Diese Gebühren sind aber nur eingeführt worden, weil Kassen das Instrument der Prüfung missbrauchten und der bürokratische Aufwand bei den Krankenhäusern ins Unermessliche stieg. Da die Krankenkassen eigenverantwortlich und in eigener Macht entscheiden können, was und wie oft sie prüfen, ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wenn – wie von den Kassen immer behauptet – Krankenhäuser tatsächlich fehlerhafte d. h. betrügerische Rechnungen stellen, dann wäre eine Strafzahlung nach Sozialgesetzbuch das falsche Sanktionsmittel. Die Krankenkassen müssten vielmehr Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Dass sie das nicht tun, lässt einzig die Vermutung zu, dass ihre ständigen Bezichtigungen gegen die Krankenhäuser ohne Beleg und damit unwahr sind. Und die Politik fällt auf diese Lügen herein.
„Wir appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, dieses Gesetz abzulehnen. Stellen Sie sich schützend vor die Krankenhäuser und deren Mitarbeiter in ihren Wahlkreisen und lassen Sie nicht zu, dass die Tätigkeit im Krankenhaus kriminalisiert wird und immer mehr Kliniken in die Insolvenz gedrückt werden“, erklärte der DKG-Präsident.