„Das Corona-Virus und seine Auswirkungen auf die Versorgung stellen für die deutschen Krankenhäuser eine große Herausforderung dar. Die Kliniken sind aber bestmöglich aufgestellt und bereiten sich intensiv auf steigende Infektions- und Patientenzahlen vor“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum.
Die Isolierung von Corona-Patienten bzw. Verdachtsfällen dient derzeit der Eindämmung der Ausbreitung des Virus, nicht der Behandlung der Kranken. Ein Isolierzimmer kann fast jedes Krankenzimmer mit eigener Nasszelle sein. Wichtig ist, dass sich eine eventuell vorhandene geschlossene Lüftung deaktivieren lässt. Zudem können Zimmer nachträglich mit Schleusen ausgestattet werden. In so einem Fall wird zum Beispiel der Eingangsbereich eines Krankenzimmers mit Folien abgetrennt. Auf diese Weise kann die Zahl der Isolier- und Schleusenzimmer schnell erhöht werden. Im Vordergrund stehen aber die Einhaltung der Hygienevorschriften („Kittelpflege“, Desinfektion mit viruszerstörenden Mitteln), die Behandlung von Nebenerkrankungen und die Eindämmung weiterer Infektionen, zum Beispiel durch die Verringerung der Kontakte auf ein Minimum.
Bei der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Verdacht auf das Corona-Virus sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Klinik maßgeblich. Alle Krankenhäuser sind aufgefordert, die aktuellen Informationen aus dem RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung regelmäßig abzurufen und für Mitarbeiter und Patienten bereitzustellen. Im Falle einer Pandemie verfügen die Kliniken über klare Pläne. Die praktische Umsetzung solcher Pläne wird regelmäßig trainiert.
Wesentliche Maßnahmen sind:
- Information und Schulung der Mitarbeiter
- Prüfung von Beständen und Bevorratung mit persönlicher Schutzausrüstung, Arzneimitteln und viruszerstörenden Desinfektionsmitteln
- Information von Patienten und Besuchern
- Abtrennung von Isolationsbereichen
- Mögliche Zugangskontrollen einrichten
Hinsichtlich der Testung ist es wichtig, dass nicht nur nach ganz engen Vorgaben der Pandemiepläne des RKI vorgegangen wird. Tests, die nach ärztlichem Ermessen notwendig sind, auch wenn die Patienten keine Exposition hatten, sollen von den Kassen erstattet werden. Diese Erwartungshaltung haben die Krankenhäuser an die Kostenträger.
Auch wenn die Kliniken gut aufgestellt sind, fordern sie hohe Infektionszahlen dennoch heraus. Die Grippe-Epidemie von 2017/18 hat aber gezeigt, dass die Krankenhäuser mit solchen Herausforderungen umgehen können. In diesen Extremfällen werden alle Kräfte gebündelt, um die Versorgung der Erkrankten zu sichern. Elektive Leistungen müssen dann selbstverständlich zurückgestellt werden.
In der jetzigen Situation wird deutlich, wie wichtig es ist, flächendeckend Krankenhäuser und Kapazitäten zur Versorgung zu haben. Mehr als 1400 internistische Abteilungen und über 1200 Intensivstationen stehen mit ca. 28.000 Intensivbetten bereit, um Patienten zu versorgen. „Menschen, die Sorge haben, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, sollten keinesfalls direkt in die Notaufnahmen oder zu ihrem Hausarzt gehen. Die lokalen Gesundheitsämter haben zu diesem Zweck spezielle Telefonnummern eingerichtet, unter denen möglicherweise Infizierte weitere Anweisungen und Beratung erhalten. Üblicherweise wird im begründeten Verdachtsfall ein Abstrich bei den potentiell Infizierten zuhause vorgenommen und sofort in einem Labor überprüft. Hilfe gibt auch die Nummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Im begründeten Verdachtsfall sollten Betroffene bis zur Abklärung vor allem Kontakte zu anderen Menschen vermeiden“, so Baum.