Am heutigen Tag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung die bisherigen Zentrums-Regelungen um eine Facette erweitert. Auf Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und fachlich stark durch die medizinischen Fachgesellschaften unterstützt, hat sich das Gremium der Selbstverwaltung entschieden, die Zentren für Intensivmedizin nun in diese Regelung mit aufzunehmen. „Wir begrüßen diesen Schritt sehr und sehen in dieser Erweiterung der Regelung ein wichtiges Signal, um besondere intensivmedizinische Kompetenz und Koordinationsaufgaben durch eine finanzielle Förderung auch regionalen Krankenhäusern in der Fläche zur Verfügung zu stellen und so die Versorgung für die Patientinnen und Patienten umfassend zu verbessern“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Krankenhäuser, die zukünftig als Intensivmedizinische Zentren ausgewiesen sind und eine besondere Rolle in der Patientenversorgung erfüllen, können dann auch finanzielle Zuschläge erhalten. Die Zentren werden gerade durch ihre Beratungsleistungen für andere Krankenhäuser eine stark koordinierende Funktion übernehmen und mit ihrer Kompetenz die intensivmedizinische Versorgung auch in der Breite unterstützen und verbessern.
„Diese gemeinsam von allen Organisationen im G-BA getragene Neuerung, wird gerade angesichts des immer enger werdenden Fachkräftepools einen wichtigen Beitrag für eine qualitativ hervorragende Patientenversorgung auch in der Zukunft leisten“, so der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.