Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Pläne der Regierungskommission zur Neuordnung der Notfallversorgung. Das Konzept benennt deutlich die Herausforderungen. Es zeigt, dass Probleme der Notaufnahmen nicht hausgemacht, wie von manchen Akteuren behauptet, sondern das Resultat jahrzehntelanger Fehlsteuerung von Patientinnen und Patienten sind. Die Überlegungen haben das Potential, die Notfallversorgung der Patienten deutlich zu verbessern. Integrierte Leitstellen (ILS) und Integrierte Notfallzentren (INZ) zu etablieren, sind Schritte in die richtige Richtung. Besonders positiv hervorzuheben ist das Ziel der Kommission, durch gestufte Angebote der ILS, von der telemedizinischen Beratung, über die direkte Vermittlung von Arztterminen bis hin zum Hausbesuch durch den KV-Bereitschaftsdienst den hilfesuchenden Patienten adäquate Angebote zu machen. Dies dürfte wesentlich dazu beitragen, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die dort angesiedelten INZ zu entlasten. „Wir brauchen die von der Kommission beschriebenen gestuften Angebote, sodass am Ende nur die Patientinnen und Patienten im INZ ankommen, die ansonsten nicht adäquat versorgt werden können“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Bei den Planungen muss es aber darum gehen, realistische Mindeststandards festzulegen. Im Ergebnis muss eine flächendeckende Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung gewährleistet sein. Es ist richtig, dabei auch in Richtungen zu denken, die hochqualifizierte Pflegekräfte und Gesundheitsfachberufe jenseits der Mediziner verantwortlich beteiligt. „Diese Notfallreform ist die große Chance, wirklich neu zu denken. Das gilt für innovative digitale Angebote und Vernetzung ebenso wie für einen innovativen Personaleinsatz, der Verantwortung neu zuordnet. Denn auch die Krankenhäuser sehen die Notwendigkeit einer engeren Vernetzung mit den KVen im Bereich der ambulanten Notfallversorgung. Vielerorts arbeiten KVen und Krankenhäuser schon jetzt eng zusammen. Dies sollte zukünftig flächendeckend stattfinden“, so Gaß. Für alle Akteure in diesem Gesamtsystem ist es unabdingbar, dass die geforderten Leistungen und Vorhaltungen in vollem Umfang refinanziert werden.
Pläne, INZ nur noch an Krankenhäusern der Notfallstufen zwei und drei und, wo regional erforderlich, auch an Kliniken mit Basis-Notfallversorgung einzurichten, müssen vor Ort mit Blick auf die regionale Versorgungslage beurteilt werden. Wir begrüßen die Offenheit, auch weitere Krankenhausstandorte der Basisnotfallstufe mit INZ auszustatten, wenn ansonsten die Wege für die Patientinnen und Patienten zu weit oder die einzelnen Einheiten zu groß werden. „Trotz aller offenen Fragen sehen wir viele gute Ansatzpunkte, die Notfallversorgung nachhaltig und zielführend zu reformieren. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, denn die eigentlich in den niedergelassenen Praxen angesiedelte Notfallversorgung ist vielerorts nur noch Theorie. Klar ist aber auch, dass eine Notfallreform ohne adäquate Vergütung nicht auskommt. Verbesserungen sind nicht durch bloße Umverteilung im System erreichbar“, erklärt Gaß.