PRESSE

DKG ZUR "EXPERTISE" DES ZI UND DER KBV ZUR NOTFALLVERGÜTUNG

Gutachten der KBV zeugt von wenig Kenntnis der Krankenhausfinanzierung

"Der Versuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mittels Gutachten die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) belegte Unterdeckung der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen im Krankenhaus zu widerlegen, ist kläglich gescheitert", erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die fachliche Analyse offenbart, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlen. Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeugt von Unkenntnis. Eine solche Verknüpfung wäre zudem rechtlich unzulässig. Dem gegenüber weist die DKG mit umfangreichen Kalkulationsdaten aus den Krankenhäusern nach, dass pro Fall einem Erlösvolumen von 32 Euro Kosten von 120 Euro gegenüberstehen und es somit zu einer Unterdeckung von 1 Milliarde Euro in den Krankenhäuser kommt.

„Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltungspartner (KBV, GKV und DKG) aufgefordert, im erweiterten Bewertungsausschuss die Vergütung sachgerechter festzulegen. Dies soll in der morgigen Sitzung entschieden werden. Die Vorschläge von KBV und Kassen lassen aber überhaupt nicht erkennen, dass eine Bereitschaft zur Lösung der Problematik besteht. Die „Expertise“ der KBV, die die Rechnung der DKG widerlegen sollte, entpuppt sich in dieser Phase des Spätherbstes als typische Nebelkerze“, so Baum.

Teilen mit:

|