Der Beschluss der Gesundheitsminister der Länder und des Bundesgesundheitsministers bis zum Sommer einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur großen Krankenhausreform vorzulegen ist ein gutes Zeichen, um einen konsensualen Reformschritt auf den Weg zu bringen. „Wir begrüßen sehr, dass es eine Einigung gibt und dass der besondere Weg des gemeinsamen Gesetzentwurfes von Bund und Ländern gegangen wird. Wir brauchen ein einheitliches Verständnis, wie Versorgung aussehen soll und es ist sehr positiv, dass dies schon bis zur Sommerpause erfolgen soll, denn wir brauchen dringend Planungssicherheit für die Kliniken“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.
Ebenfalls positiv bewerten die Kliniken, dass es Länderöffnungsklauseln geben soll, die regionalspezifische Aspekte der Versorgung berücksichtigen können. Das klare Bekenntnis, dass es keine Vorgaben „One Size fits all“ geben kann, ist wichtig gerade für die Bevölkerung außerhalb der Ballungsgebiete.
Unbefriedigend bleiben die Aussagen zu strukturellen Unterfinanzierung der Betriebskosten und der Investitionsfinanzierung. Auch wenn es in Ländern Steigerungen bei den Investitionsmitteln gegeben hat, bleiben diese weiterhin hinter den notwendigen Mitteln zurück und dies schon seit Jahren. „Zum anderen braucht es eine Refinanzierung der derzeit bestehenden Mehrkosten durch die Inflation. Nur auf die Energiekosten zu schauen wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach, wird der dramatischen Situation nicht gerecht. Bis Ende 2023 werden wir ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro haben, das refinanziert werden muss. Ansonsten werden viele Krankenhäuser in die Insolvenz gehen und wir werden einen kalten Strukturwandel haben. Die Reform kann gar nicht so schnell wirken, um hier zu helfen.
Die nächsten Monate gilt es nun auf Grundlage der Vorlage der Regierungskommission einen guten Gesetzentwurf zu entwickeln. Die deutschen Krankenhäuser sind reformbereit und stehen für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung“, so Gaß.