Zur heute anstehenden Entscheidung zum Krankenhaustransparenzgesetz im Bundesrat erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß:
„Heute wird sich im Bundesrat zeigen, welche Länder auch in den kommenden Jahren die Souveränität über ihre Krankenhausplanung und damit über ihre Krankenhausstrukturen behalten wollen und wer bereit ist, seine Verantwortung für eine gesicherte Patientenversorgung aus parteipolitischen Gründen in die Hände des Bundesgesundheitsministers zu legen.
Das vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebrachte Krankenhaustransparenzgesetz greift massiv in die Länderhoheit ein, weil es bereits 2024 den Krankenhausstandorten Leistungsgruppen zuweist und damit zwei Jahre früher als die Länder im Rahmen ihrer Krankenhausplanung tätig werden können. Doch damit nicht genug: Aus diesen Leistungsgruppen nach den Regeln des Bundesgesundheitsministers konstruiert er dann auch noch die von den Ländern immer klar abgelehnten Krankenhauslevel und verstößt damit eklatant gegen die Vereinbarungen im Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023.
Es geht deshalb heute Morgen im Bundesrat nicht darum, eine Krankenhaustransparenzoffensive zu verhindern oder den Patientinnen und Patienten wichtige Qualitätsdaten vorzuenthalten. Es geht vielmehr darum, genau diesen Punkt zurückzuweisen und im Vermittlungsausschuss darauf zu bestehen, dass die Leistungsgruppenzuordnung auf die Krankenhausstandorte erst nach abgeschlossener Krankenhausplanung möglich ist und es für eine Leveleinteilung der Häuser keine Geschäftsgrundlage zwischen dem Bund und den Ländern gibt. Wer diesen Grundsatz der Verantwortung für eine gesicherte Krankenhausversorgung jetzt aus parteipolitischen Gründen preisgibt, wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob er dem Prinzip ‚Erst das Land, dann die Partei‘ folgt."